European Lighting Expert Re-Registrierung

Um den Titel „European Lighting Expert“ weiter tragen zu dürfen, muss jede/jeder zertifizierte ELE 5 Jahre nach ihrer/seiner Registrierung nachweisen, dass ihr/sein fachliches Verständnis auf dem aktuellen Stand der Technik und den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Hierzu hat sie/er in den Jahren nach der Zertifizierung die Möglichkeit ihren/seinen Nachweis für die Befähigung durch ein Weiterbildungsmanagement mit einem Punktesystem zu erneuern. Die Re-Registrierung muss im 6. Jahr durchgeführt werden.

Ein „European Lighting Expert“ muss nachweisen, dass sein fachliches Verständnis auf dem aktuellen Stand der Technik und den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Der Nachweis beruht auf einem Punktesystem. Die Punkte können u. a. durch Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen erlangt werden. Pro Jahr sollen idealerweise 12 Punkte (24 U-Std.) nachgewiesen werden.